ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. UNTERNEHMENSDATEN
Line-Scissors
Eine Marke von JV Consulting BV
Eingetragener Firmensitz: Moorter 26, 3150 Haacht, Belgien
Firmennummer: BE0893.176.394
E-Mail: joel@jvconsulting.info
Website: www.line-scissors.com
2. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge mit Line‑Scissors, unabhängig vom Übermittlungsweg. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. ANGEBOTE UND VERTRÄGE
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich – vorbehaltlich Verfügbarkeit. Offensichtliche Schreib- oder Preisfehler binden Line‑Scissors nicht.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Leistungserbringung durch Line‑Scissors zustande.
4. PREISE UND ZAHLUNG
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Line‑Scissors behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern, auch nach erfolgter Bestellung.
Bei Zahlungsverzug kann Line‑Scissors Lieferungen oder Leistungen einstellen, ohne Schadenersatzansprüche.
Der Kunde schuldet automatisch und ohne Mahnung 12 % Jahreszins sowie 12 % pauschalen Schadensersatz (mindestens 25 €) ab dem Zahlungsziel.
5. LIEFERUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
Liefertermine sind unverbindlich; Verzögerungen berechtigen weder zur Schadensersatzforderung noch zur Vertragsauflösung.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Line‑Scissors.
Bei Zahlungsverzug darf Line‑Scissors die Ware zurückfordern.
6. WIDERRUFSRECHT - EINSCHRÄNKUNGEN
Verbraucher (B2C) haben ein 14‑tägiges Widerrufsrecht, das jedoch nicht gilt bei:
-
Geöffneten oder benutzten Hygiene-/Schleifprodukten
-
Personalisierter Ware (z. B. Gravuren)
-
Gebrauchten oder sichtbar veränderten Scheren
-
Schleifdienstleistungen, die vollständig mit Zustimmung ausgeführt wurden
Rücksendekosten trägt der Kunde; Wertminderung aufgrund von Benutzung ist vom Käufer zu tragen.
B2B‑Kunden (Salons, Distributoren, Schulen) steht kein Widerrufsrecht zu.
7. GARANTIE UND REKLAMATIONEN
Line‑Scissors garantiert frei von Material- und Fabrikationsfehlern.
Die lebenslange Garantie gilt nur bei normaler Nutzung und nachweisbarem Pflegeplan.
Die Schleifgarantie gilt nur für die ursprüngliche, intakte Produktsituation und 14 Tage nach Ausführung.
Garantie ausgeschlossen bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Missbrauch oder Modifikation.
Mängel müssen schriftlich per Einschreiben innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung gemeldet werden; danach gilt die Ware als akzeptiert.
8. SCHLEIFSERVICE (SHARPENING FACTORY)
Der Kunde stellt die sichere Verpackung und den Versand sicher.
Line‑Scissors haftet nicht für Verlust oder Beschädigung während des Transports.
Die Schleifarbeiten erfolgen nach traditionellen japanischen Methoden; subjektive Erwartungen oder altersbedingter Verschleiß sind ausgeschlossen.
9. HAFTUNG
Line‑Scissors haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wert des konkreten Auftrags begrenzt.
Folge- und Vermögensschäden sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
10. GEISTIGES EIGENTUM
Alle Inhalte der Website (Marken, Logos, Texte, Designs, Bilder, Videos) sind exklusives Eigentum von Line‑Scissors oder Lizenzgebern.
Line‑Scissors ist registriert beim EUIPO (Nummer 018903708).
Rechtliches Vorgehen droht bei unautorisierter Nutzung geistigen Eigentums.
11. HÖHERE GEWALT
Line‑Scissors haftet nicht für Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Pandemie, Brand, Katastrophen, Cyberangriffe, Lieferprobleme, behördliche Maßnahmen).
Bei andauernder höherer Gewalt über 60 Tage kann jede Partei den Vertrag ohne Schadenersatz auflösen.
12. SANKTIONEN BEI VERTRAGSBRUCH
Line‑Scissors kann bei Zahlungsverzug, unberechtigter Rücksendung oder Vertragsverletzung zukünftige Aufträge verweigern, laufende Dienste einstellen, und Lager-, Verwaltungs- oder Inkassogebühren berechnen.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTBARKEIT
Für alle Verträge gilt belgisches Recht.
Im Streitfall ist ausschließlich das Gericht Leuven zuständig.